Hausordnung

Der Mieter ist verpflichtet, die angemieteten Räumlichkeiten sowie das Inventar pfleglich zu behandeln und trägt die Kosten für eventuell entstandene Schäden selbst (Reparaturen führt der Vermieter aus, bzw. läßt diese durch eine Fachfirma ausführen). Schmücken, dekorieren und anbringen von Reißbrettstiften o.ä. an Mobiliar, Wänden, Decken etc. sind nicht gestattet. Der Verlust der ausgehändigten Schlüssel sowie Mißbrauch zieht es nach sich, daß der Vermieter auf Kosten des Mieters eine neue Schließanlage einbauen läßt.
Der Mieter verpflichtet sich die angemieteten Räumlichkeiten aufgeräumt (Bänke bzw. Stühle auf die Tische) und besenrein zu verlassen und die Aschenbecher zu entleeren (außerhalb des Versammlungsraumes), auch wenn er keine eigene Endreinigung vornimmt. Die Arbeitsplatten und Schränke der Küche sind abzuwaschen, die Herde zu säubern sowie die Spülmaschine, sofern diese benutzt wurde, auszuräumen und das Sieb zu reinigen. Die Entsorgung von Müll, Abfall u. ä. wird vom Mieter übernommen. (Müllsäcke müssen mit nach Hause genommen werde.)

Bei Benutzung der Thekenzapfanlage ist spätestens 3 Tage vor Nutzungsbeginn, bezüglich der Inbetriebnahme zu informieren. Getränke mit Ausnahme von Spirituosen, sind über uns bei unserem Getränkelieferanten zu beziehen.

Bei Abspielen von Musikaufnahmen oder auch bei Livemusik ist die GEMA zu bezahlen, darum kümmert sich einzig der Mieter.

Musik ist ab 22.00 Uhr auf eine verträgliche Lautstärke (Zimmerlautstärke) zu reduzieren. Für Unfälle, Demolierungen, Diebstähle oder Schäden gegenüber Dritten usw. haftet der Mieter, die KG übernimmt keinerlei Haftungsgewähr. Für Schäden am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen, aber auch an benachbarten Gebäuden haftet der Mieter gegenüber der KG. Die KG ist dann berechtigt die Kaution teilweise oder ganz einzubehalten.